Erneuerte Regeln, herausgegeben zum 100 jährigen Bestehen des ,,Ast-Clubs”
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- Wer in den ,,Ast-Club" aufgenommen werden will, soll dies durch mehrmalige Besuche, insbesondere bei den sonntäglichen ,,Ast"-Sitzungen als Gast kundtun.
- Zur endgültigen Aufnahme müssen mindestens zwei Mitglieder des ,,Ast-Clubs" für ihn bürgen.
- Den Zeitpunkt seiner Aufnahme bestimmt der Präsident bei einer sonntäglichen ,,Ast"-Sitzung. Er wird durch Handschlag und Überreichung eines ,,Astes", als Symbol der Club-Zugehörigkeit durch den Präsidenten oder bei dessen Verhinderung durch den Vize-Präsidenten, in die Gemeinschaft des ,,Ast-Clubs" aufgenommen.
- Jedes Mitglied soll nach Möglichkeit an den sonntäglichen Club-Sitzungen teilnehmen. Der jeweilige Zusammenkunftsort ist auf der Homepage www.astclub.at ersichtlich.
- Das Clubzeichen, der ,,Ast", ist stets bei sich zu tragen.
- Jedes ,,Ast"-Mitglied ist berechtigt, in einem öffentlichen Lokal ,,Ast"-Freunde ,,herauszuklopfen". Wer dabei ohne den ,,Ast" angetroffen wird, hat einen Liter Wein zu bezahlen. Dieser Wein kann sofort getrunken werden, wenn mindestens drei ,,Ast"-Mitglieder anwesend sind, ansonsten ist eine entsprechende Gutschrift dem Präsidenten abzugeben. Wie auch immer, hat der Herausforderer dem Präsidenten oder einem seiner Vize eine entsprechende Mitteilung zu machen.
- Schenkt ein ,,Ast"-Mitglied einem Nichtmitglied ,,Ast"-Wein ein, verfällt das ,,Ast"-Mitglied einer Buße von 1 Liter Wein.
- Wird zum ,,Ast"-Klopfen aufgefordert, hat ein jedes ,,Ast"-Mitglied nachweislich mit dem eigenen ,,Ast" zu klopfen. Das Berühren, Entwenden oder Weitergeben eines fremden ,,Astes" wie auch die Duldung dieser ,,Delikte" mit dem eigenen ,,Ast", wird mit 1 Liter Wein geahndet. Sind dabei zwei oder mehr Mitglieder beteiligt, so sind alle Betroffenen verpflichtet, je 1 Liter Wein zu bezahlen.
- Der Besitz von zwei oder mehreren ,,Asten" ist nicht gestattet. Der Verlust eines ,,Astes" ist dem Präsidenten zu melden. In beiden Fällen ist 1 Liter Wein zu bezahlen.
- Die Jahreshauptversammlung findet nach alter Tradition am Faschingssonntag Vormittag (Zeit laut Einladung und Anschlag) ihren Anfang.
- Es ist Ehrensache eines jeden ,,Ast"-Mitgliedes, zur Hauptversammlung zu erscheinen.
- Sollten sich strittige Punkte hinsichtlich der Entrichtung von ,,Weinbußen" oder sonstige den ,,Ast-Club" betreffende Meinungsverschiedenheiten ergeben, ist in allen diesbezüglichen Fragen die Entscheidung des ,,Ast"-Anwaltes allein maßgeblich beziehungsweise bindend.
Das Präsidium