Ast-Club Regeln

Erneuerte Regeln, herausgegeben zum 100 jährigen Bestehen des ,,Ast-Clubs”

    1. Wer in den ,,Ast-Club" aufgenommen werden will, soll dies durch mehrmalige Besuche, insbesondere bei den sonntäglichen ,,Ast"-Sitzungen als Gast kundtun.
    2. Zur endgültigen Aufnahme müssen mindestens zwei Mitglieder des ,,Ast-Clubs" für ihn bürgen.
    3. Den Zeitpunkt seiner Aufnahme bestimmt der Präsident bei einer sonntäglichen ,,Ast"-Sitzung. Er wird durch Handschlag und Überreichung eines ,,Astes", als Symbol der Club-Zugehörigkeit durch den Präsidenten oder bei dessen Verhinderung durch den Vize-Präsidenten, in die Gemeinschaft des ,,Ast-Clubs" aufgenommen.
    4. Jedes Mitglied soll nach Möglichkeit an den sonntäglichen Club-Sitzungen teilnehmen. Der jeweilige Zusammenkunftsort ist auf der Homepage www.astclub.at ersichtlich.
    5. Das Clubzeichen, der ,,Ast", ist stets bei sich zu tragen.
    6. Jedes ,,Ast"-Mitglied ist berechtigt, in einem öffentlichen Lokal ,,Ast"-Freunde ,,herauszuklopfen". Wer dabei ohne den ,,Ast" angetroffen wird, hat einen Liter Wein zu bezahlen. Dieser Wein kann sofort getrunken werden, wenn mindestens drei ,,Ast"-Mitglieder anwesend sind, ansonsten ist eine entsprechende Gutschrift dem Präsidenten abzugeben. Wie auch immer, hat der Herausforderer dem Präsidenten oder einem seiner Vize eine entsprechende Mitteilung zu machen.
    7. Schenkt ein ,,Ast"-Mitglied einem Nichtmitglied ,,Ast"-Wein ein, verfällt das ,,Ast"-Mitglied einer Buße von 1 Liter Wein.
    8. Wird zum ,,Ast"-Klopfen aufgefordert, hat ein jedes ,,Ast"-Mitglied nachweislich mit dem eigenen ,,Ast" zu klopfen. Das Berühren, Entwenden oder Weitergeben eines fremden ,,Astes" wie auch die Duldung dieser ,,Delikte" mit dem eigenen ,,Ast", wird mit 1 Liter Wein geahndet. Sind dabei zwei oder mehr Mitglieder beteiligt, so sind alle Betroffenen verpflichtet, je 1 Liter Wein zu bezahlen.
    9. Der Besitz von zwei oder mehreren ,,Asten" ist nicht gestattet. Der Verlust eines ,,Astes" ist dem Präsidenten zu melden. In beiden Fällen ist 1 Liter Wein zu bezahlen.
    10. Die Jahreshauptversammlung findet nach alter Tradition am Faschingssonntag Vormittag (Zeit laut Einladung und Anschlag) ihren Anfang.
    11. Es ist Ehrensache eines jeden ,,Ast"-Mitgliedes, zur Hauptversammlung zu erscheinen.
    12. Sollten sich strittige Punkte hinsichtlich der Entrichtung von ,,Weinbußen" oder sonstige den ,,Ast-Club" betreffende Meinungsverschiedenheiten ergeben, ist in allen diesbezüglichen Fragen die Entscheidung des ,,Ast"-Anwaltes allein maßgeblich beziehungsweise bindend.

Das Präsidium